Europäische Bürgerinitiative zum Bedingungslosen Grundeinkommen angenommen
24.01.2013von Klaus Sambor
Zur Freude der Initiatoren hat die Europäische Kommission die Europäische Bürgerinitiative (EBI) zum Bedingungslosen Grundeinkommen im zweiten Anlauf am 14.1.2013 nun doch registriert, nachdem sie den ersten Antrag im September 2012 zurückgewiesen hatte (siehe Bericht). Eine Umformulierung in Ziel und Gegenstand der EBI ermöglichte die Registrierung. Ein Bürgerkomitee mit über 50 Personen aus 15 Ländern hat die für die Europäische Bürgerinitiative notwendige Vorarbeit geleistet. Ihm gehören auch Mitglieder des Netzwerkrats des Netzwerks Grundeinkommen an.
Ziel der Bürgerinitiative ist es, das Bedingungslose Grundeinkommen auf europäischer Ebene breit zu diskutieren, um es schließlich einzuführen.
Konkret soll erreicht werden, dass die Kommission die ihr gemäß Artikel 156 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzt, um die Kooperation zwischen den EU-Mitgliedsstaaten mit dem Ziel zu befördern, das Grundeinkommen als Mittel zur Verbesserung der nationalen Sozialsysteme zu prüfen. Hintergrund dieser Forderung ist die Tatsache, dass die Zuständigkeit für soziale Fragen bei den Mitgliedsstaaten liegt. Der Wortlaut der Europäischen Bürgerinitiative und des dazugehörigen Anhangs kann auf der
Website der EU-Kommission – nachgelesen werden.
Das europaweite Online-System zur Sammlung der Unterschriften wird voraussicht-lich Ende Februar 2013 zur Verfügung stehen. Derzeit wird der Start der einjährigen Kampagne intensiv vorbereitet, die in Kürze der Öffentlichkeit vorgestellt wird.
Rückfragen sind möglich an den Vertreter des Bürgerausschusses
Klaus Sambor,+43 664 73437308, klaus.sambor(at)aon.at,
bzw. an seinen Stellvertreter Ronald Blaschke, blaschke(at)grundeinkommen.de
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